Rittergüter

Rittergüter

Rittergüter, früher Güter, deren Besitzer Ritterdienste zu leisten hatten und dafür von den ordentlichen Landessteuern befreit waren; an Stelle jener Dienste traten später Geldleistungen (Ritterpferdgelder etc.). Die den R. zustehenden Vorrechte (Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronat-, Jagdrecht etc.) sind in neuerer Zeit meist abgeschafft.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Ritterlehngut — Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Rittersitz — Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Rittergut — (lat. Praedium nobile, P. equestre), ein ländliches Gut, mit dessen Besitz durch Gesetz od. Herkommen gewisse Vorrechte der Besitzer, insbesondere Befreiungen von den sonst auf ländlichen Gütern haftenden Lasten, verbunden sind. Der Begriff R.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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